Hamburg – Die Idee klingt verlockend: Beim Crowdinvesting sammeln Anbieter ohne großen Aufwand und ohne Vermittler Kapital über Internetplattformen von vielen Anlegern in kleinen Beträgen ein. Das soll für kleine Firmen und Start-Ups eine einfache Möglichkeit zur Finanzierung sein.
Auch viele Immobilienprojekte werden inzwischen über Crowdinvesting-Plattformen abgewickelt. Was Anleger wissen sollten: Die Rechtsform, die am häufigsten zum Einsatz kommt, ist das Nachrangdarlehen, erklärt Dirk Ulbricht vom Institut für Finanzdienstleistungen (iff) in Hamburg.
Im Falle einer Insolvenz werden die Crowdfunding Anleger zu allerletzt bedient. In der Regel bedeutet das dann den Totalausfall des investierten Geldes. Mitsprache- und Informationsrechte gibt es bei dieser Rechtsform zudem keine.
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(dpa/tmn)