Berlin – Immer mehr Rentner sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Dies ist der Fall, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Dieser lag 2018 für Alleinstehende bei 9000 Euro und für Verheiratete bei 18.000 Euro.
Damit das Finanzamt den steuerpflichtigen Anteil der gesetzlichen Rente korrekt ermitteln kann, müssen Rentner ihrer Steuererklärung die ausgefüllten Vordrucke «Anlage R» und «Anlage Vorsorgeaufwand» beifügen. Hierbei hilft ihnen eine kostenlose Bescheinigung der Rentenversicherung, die sogenannte «Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt». Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Die Bescheinigung enthält alle steuerrechtlich relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen der Steuervordrucke die Werte einzutragen sind. Wer sie einmal beantragt hat, bekommt sie in den Folgejahren automatisch zugeschickt.
Wenn diese Bescheinigung erstmalig benötigt wird, kann sie per Brief, Fax oder Internet angefordert werden. Möglich ist auch ein Anruf beim gebührenfreien Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter der Nummer 0800/ 1000 4800.
Wichtig zu beachten: Bei der Anforderung ist die persönliche Rentenversicherungsnummer anzugeben. Wer die Bescheinigung für eine Hinterbliebenenrente benötigt, gibt die Versicherungsnummer des Verstorbenen an.
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(dpa/tmn)