Rostock – Studenten können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, wenn sie Bafög beziehen. Wichtig zu beachten: Die Abmeldung erfolgt nicht automatisch, sondern nur auf Antrag, erklärt die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern.
Dem Antrag fügen Studenten am besten einen Nachweis vom Bafög-Amt bei. Die Nachweise sollten sie gut aufbewahren. Wichtig für Studenten in Wohngemeinschaften: Hat sich der Hauptmieter befreit, gilt das nicht automatisch für die übrigen Bewohner.
Sie müssen jeweils eigene Anträge stellen. Für den Fall, dass sie nachträglich vom Beitragsservice in Anspruch genommen werden, können sie sich ausnahmsweise rückwirkend befreien lassen. Für einen solchen Fall sollten sie die Bafög-Bescheide aufbewahren.
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(dpa/tmn)