Düsseldorf – Energie kostet eine Menge Geld. Wer seinen Gas- oder Stromanbieter wechselt, kann leicht einige hundert Euro im Jahr sparen. Doch Vorsicht: Wer nur auf den Preis schaut, erlebt unter Umständen ein böses Erwachen.
Denn der Wechsel zu einem Billiganbieter ist nicht immer risikolos. Das mussten jetzt die rund 500.000 Kunden der Bayerischen Energieversorgung (BEV) erfahren, die in der vergangenen Woche Insolvenz angemeldet hat. Sie bekommen zwar weiter Strom und Gas geliefert, aber nicht mehr zu den günstigen BEV-Konditionen sondern zu den höheren Preisen ihres örtlichen Grundversorgers, der in solchen Fällen einspringen muss. Noch nicht ausgezahlte Boni, mit denen BEV Kunden angelockt hat, könnten verloren sein.
Diese Pleite ist nur das jüngste Beispiel unter den Billigstromanbietern. Im Jahr 2017 hatte es etwa den Anbieter Care Energy aus Hamburg erwischt. Schon etwas länger zurück liegen die Insolvenzen von Flexstrom und Teldafax mit jeweils mehreren 100.000 betroffenen Kunden.
Worauf sollten Verbraucher bei einem Stromanbieter-Wechsel achten? Drei Punkte:
– Tarifrechner: Die einfachste Möglichkeit einen neuen Anbieter zu finden, bieten Vergleichsportale. Wer auf einer solchen Seite seine Postleitzahl eingibt, bekommt eine Liste mit verfügbaren Anbietern. Der Haken: Die Tarifrechner arbeiten häufig mit Voreinstellungen. Die Liste entspricht daher nicht immer dem, was Kunden eigentlich suchen, erklärt die
Verbraucherzentrale NRW. Die Voreinstellungen sollten vor der Abfrage geprüft und eventuell geändert werden.
– Boni, Paketpreise und Preisgarantien: Billiganbieter locken Kunden häufig mit einem hohen Neukundenbonus im ersten Jahr, erklären die Düsseldorfer Verbraucherschützer. Im zweiten Jahr steigen die Preise dafür umso stärker. Hier sollten Verbraucher genau hinschauen. Manche Anbieter arbeiten auch mit Paketpreisen. Verkauft wird dann eine bestimmte Abnahmemenge Energie zu einem festen Preis. Das lohnt sich aber nur, wenn man seinen genauen Verbrauch kennt. Und Preisgarantien sehen auf den ersten Blick gut aus, werden aber oft im Kleingedruckten eingeschränkt. Manche Versorger leiten steigende Kosten wie etwa eine höhere EEG-Umlage dennoch an Kunden weiter.
– Vertragslaufzeit: Wer sich zu lange an einen Energieanbieter bindet, schränkt seine Flexibilität ein. Der Rat der Verbraucherschützer aus NRW: Die Vertragslaufzeit sollte nicht länger als zwölf Monate dauern und eine mögliche Folgelaufzeit nicht mehr als einen Monat betragen. Maximal sechs Wochen Kündigungsfrist sind ratsam, besser noch vier Wochen.
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(dpa/tmn)