Ehepartner haben nach Trennung Anspruch auf Teil des Erbes

Kiel – Auch nach einer Trennung haben Verheiratete unter Umständen Anspruch auf einen Teil des Erbes ihres verstorbenen Ex-Partners.

Denn das Erbrecht für den länger lebenden Ehepartner ist erst dann ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt des Todes das Scheidungsverfahren bereits begonnen hat beziehungsweise die entsprechenden Voraussetzungen gegeben waren. Darauf macht die Notarkammer Schleswig-Holstein aufmerksam. Zudem muss der Verstorbene die Scheidung gerichtlich beantragt oder ihr zugestimmt haben.

Befinden sich die Eheleute hingegen noch im Trennungsjahr, bleibt der Hinterbliebene noch immer Erbe. Selbst wenn der Erblasser den getrennt lebenden Ehepartner bereits in einem Testament enterbt hat, hat dieser das Recht, seinen Pflichtteil zu verlangen. Haben die getrennt lebenden Eheleute allerdings einen gemeinsamen notariellen Pflichtteilsverzicht vereinbart, werden sämtliche Ansprüche ungültig.

Fotocredits: Jens Büttner
(dpa/tmn)

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