In der Arbeitswelt wird in Ausnahmesituationen oft aus dem Bauch heraus gehandelt. Häufig gehen die Beteiligten davon aus, in Übereinstimmung mit dem Arbeitsrecht zu handeln. Doch Vorsicht: Glauben heißt nicht Wissen. Im Streitfall können weit verbreitete Irrtümer teuer werden.
Ist privat Chatten am Arbeitsplatz erlaubt?
So glauben viele Arbeitnehmer, privates Surfen im Internet oder private Telefonate am Arbeitsplatz seien rechtens. Das ist falsch. Die Arbeitsausstattung wurde nur für dienstliche Tätigkeiten zur Verfügung gestellt. Wenn Mitarbeiter privat kommunizieren möchten, sollten sie das mit dem Vorgesetzten klären. Nur bei ausdrücklicher Zustimmung des Unternehmens droht im Streitfall keine Gefahr. Auch aufgrund höherer Gewalt einfach zu Hause zu bleiben, ist nicht ohne weiteres erlaubt. Bei Streik, Stau oder Straßenglätte muss der Mitarbeiter trotzdem versuchen, pünktlich zu erscheinen. Kündigungen oder Abmahnungen können zwar nur bei eigenem Verschulden erfolgen, jedoch eine entsprechende Kürzung der Bezüge steht dem Arbeitgeber zu.
Krankheit, Urlaub, Überstunden – was sagt das Gesetz?
Bei Krankheit muss man keineswegs im Haus bleiben. Man kann alles tun, vorausgesetzt, es steht der Genesung nicht entgegen. Die Krankschreibung des Arztes muss nicht erst nach drei Tagen – wie viele glauben – eingereicht werden, sondern einen Tag nach ihrer Ausstellung. Ordnet der Chef die Termine für den Urlaub einfach an, muss der Arbeitnehmer das keineswegs hinnehmen. Das Unternehmen muss sich möglichst nach den Wünschen der Mitarbeiter richten. Nur dringende betriebliche Erfordernisse können ein Grund für eine Anordnung sein und auch in diesem Fall ist der Chef gehalten, eine soziale Lösung des Problems anzubieten. Überstunden dürfen vom Unternehmen zwar angeordnet werden, wenn sie betrieblich dringend notwendig sind. Sie müssen jedoch zumutbar sein und in jedem Fall bezahlt oder durch Freizeit abgegolten werden.
Wissen, was man tut
Im Ernstfall ist es besser zu wissen, ob das eigene Vorgehen im Einklang mit dem geltenden Recht steht. Aus dem Bauch heraus handeln, ist riskant. Übrigens: nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch können Arbeitsverträge mündlich abgeschlossen werden. Nur die Befristung oder Kündigung bedarf der Schriftform. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt sich allerdings, die wichtigsten rechtlichen Aspekte rund um den Job zu kennen und Verträge schriftlich abzuschließen.