Die gesetzliche Rentenversicherung alleine reicht zum Bestreiten des Lebensunterhalts im Alter nicht aus. Wenn Arbeitnehmer weniger als 2500 Euro im Monat verdienen oder keine lückenlose Rentenbiographie aufweisen, lässt sich alleine durch die Altersrente der Sozialversicherung noch nicht einmal das Existenzminimum aufrechterhalten. Neben der Riester-Rente und der betrieblichen Altersvorsorge bietet eine private Rentenversicherung die Möglichkeit zur Verbesserung des Lebensstandards im Rentenalter.
Die Leistungen der privaten Rentenversicherung
Die übliche und sinnvollste Vertragsgestaltung sieht bei der privaten Rentenversicherung eine monatliche Rentenzahlung bis an das Lebensende des Versicherungsnehmers vor. Anders als bei der Riester-Rente kann der Versicherungsnehmer einen beliebigen Begünstigten bestimmen, an welchen in diesem Fall der Versicherer die Garantieleistung auszahlt. Auch nach dem Beginn der Rentenzahlung ist die Vereinbarung einer Mindestlaufzeit üblich, so dass bei einem unerwartet frühen Versterben des Versicherten die Erben von der privaten Rentenversicherung profitieren. Der Versicherungsnehmer hat alternativ die Wahlmöglichkeit, sich die gesamte Versicherungssumme bei Rentenbeginn auszahlen zu lassen, was nur beim Erwerb von Wohneigentum oder der Geldverwendung für eine renditestarke Anlage sinnvoll ist. Bei einer Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse fallen auf die Auszahlungen privater Rentenversicherungen keine Beiträge an.
Wann soll mit der Einzahlung in einen privaten Rentenversicherungsvertrag begonnen werden?
Welche Möglichkeiten für den Abschluss einer privaten Rentenversicherung bestehen, erfahren Sie unter www.altersvorsorge-hilft.de. Eine immer wieder gestellte Frage lautet, ab welchem Zeitpunkt der Abschluss einer Zusatzrentenversicherung sinnvoll ist. Je jünger der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist, desto stärker macht sich der Zinseszinseffekt bemerkbar. Somit bietet sich der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nach dem Ende der Berufsausbildung oder des Studiums an. Wenn das Arbeitseinkommen im Laufe des Berufslebens steigt, lässt sich die Versicherungssumme erhöhen oder ein weiterer privater Rentenversicherungsvertrag abschließen. Private Rentenversicherungen sind flexibel und können während einer eventuell eintretenden Phase der Arbeitslosigkeit beitragsfrei gestellt werden. Selbst die Beleihung der Auszahlungsansprüche ist bei Bedarf möglich, während eine solche Maßnahme bei der Förderrente zu einer sofortigen Rückzahlungspflicht der erhaltenen Zulagen oder Steuervergünstigungen führt. Eine private Rentenversicherung lässt sich auch wenige Jahre vor Rentenbeginn abschließen, erfordert für eine attraktive Rente dann aber relativ hohe Beiträge.
Die Privatrente gegen eine Einmalzahlung als Alternative zu Monatsbeiträgen
Eine private Rentenversicherung erfordert nicht zwingend die monatliche Beitragszahlung, sondern kann auch gegen eine Einmalzahlung abgeschlossen werden. Diese lässt sich wahlweise mit verschobenem oder mit sofortigem Rentenbeginn leisten und stellt somit eine Alternative für Arbeitnehmer dar, welche erst kurz vor ihrer Verrentung an den Abschluss einer privaten Zusatzrente denken. Das Geld für die Einmalzahlung in einen privaten Rentenversicherungsvertrag stammt häufig aus einer fällig gewordenen Kapitallebensversicherung. Wenn Arbeitgeber gegen Abfindung vor dem Erreichen des eigentlichen Rentenalters aus dem Erwerbsleben ausscheiden, bietet sich die Verwendung der finanziellen Entschädigung für den Erwerb einer dauerhaften Zusatzrente ebenfalls an.