Frankfurt/Main – Unzulässige Entgelte bei der Zahlung mit Kreditkarte oder Probleme mit Zahlungen von Konten im Ausland: Bei der Wettbewerbszentrale häufen sich die Beschwerden von Verbrauchern.
Seit Mai 2017 beklagten sich Verbraucher mehr als 200 Mal bei der Bad Homburger Einrichtung, weil sie eine ausländische Bankverbindung bei bestimmten Unternehmen nicht für Zahlungen in Deutschland nutzen konnten – obwohl dies im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrsraum Sepa («Single Euro Payments Area») ausdrücklich möglich sein soll. Bislang sprach die Wettbewerbszentrale 97 Abmahnungen aus, in 95 Fällen gab es eine außergerichtliche Einigung.
Nicht alle Unternehmen halten sich auch an die seit Mitte Januar geltende Vorschrift, wonach für Zahlungen per Kreditkarte, Lastschrift oder Überweisung kein zusätzliches Entgelt verlangt werden darf. Händlern ist es untersagt, online wie an der Ladenkasse, für die gängigsten Zahlungsmöglichkeiten solche Aufschläge vom Verbraucher einzufordern. Seit Januar gingen bei der Wettbewerbszentrale mehr als 160 Beschwerden ein.
Aus Sicht der Wettbewerbszentrale gibt es allerdings rechtliche Grauzonen. Fallen Zahlung über den Onlinebezahldienst PayPal unter das Verbot? Umgehen Unternehmen die Vorschriften unzulässigerweise, wenn sie Produkte billiger anbieten, die ohne Kreditkarte gekauft werden? Diese Fälle müssten wahrscheinlich die Gerichte klären, sagte der Geschäftsführer der Wettbewerbszentrale, Reiner Münker.
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(dpa)