Berlin – Wer sich gegen Berufsunfähigkeit versichern will, muss Gesundheitsfragen beantworten. Werden hier ungenaue Angaben gemacht, kann das im Versicherungsfall zu Problemen führen, erklärt Sven-Wulf Schöller von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
«Die Gesundheitsfragen sollten daher penibelst genau ausgefüllt werden», sagt Sven-Wulf Schöller. In jedem Fall sollten sich Verbraucher nicht dazu hinreißen lassen, hier zu schummeln.
Auf Nummer sicher gehen Verbraucher, wenn sie ihrem Versicherer bei der Antragstellung ihre Krankenakte beifügen. Eine Kopie kann man bei seinem Arzt verlangen. Wenn man sich nicht genau erinnert, welche Ärzte man im Laufe der vergangenen Jahre aufgesucht hat, empfiehlt es sich, vom Krankenversicherer eine Liste der behandelnden Ärzte mit Diagnosen schicken zu lassen und diese dem Versicherer bei der Antragstellung mitzuschicken.
Probleme können auftauchen, wenn im Nachhinein durch Rückfragen bei Ärzten Krankheiten auftauchen, von denen die Patienten nichts wussten. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Patient geht wegen einer Erkältung zum Arzt. Auf Nachfrage des Mediziners schildert der Patient Trinkgewohnheiten und äußert sich zu seinem Allgemeinbefinden, das zurzeit nicht so stabil sei.
In der Krankenakte notiert der Arzt «Beratung zu Alkoholsucht und psychischen Problemen, Verdacht auf Depression». Eine entsprechende Behandlung findet zwar nicht statt, jedoch sind diese Verdachtsdiagnosen in der Krankenakte fixiert. Da der Patient dies nicht weiß, erwähnt er davon auch nichts in seinem Versicherungsantrag.
Als der Patient Jahre später wegen Leistungen seiner Versicherung beziehen will, wird ihm der Eintrag in der Krankenakte zum Verhängnis. Der Versicherer nimmt die Unstimmigkeiten zum Anlass, Leistungen zu verweigern. «Für den berufsunfähig gewordenen Versicherungsnehmer kann das existenzbedrohende Folgen haben», warnt Schöller.
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(dpa/tmn)