Wann Geldanleger bei Insidertipps misstrausch werden müssen

Bonn – Ein vermeintlich heißer Insidertipp ist in der Regel kein Glücksfall. Im Gegenteil: Oft ist es nur eine Masche, um unbedarfte Anleger zum Kauf eines riskanten Wertpapiers zu animieren.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn rät grundsätzlich, Angaben in Kaufempfehlungen mit Hilfe anderer Quellen sehr genau zu überprüfen.

Dies gilt insbesondere dann, wenn Anlegern die Aktien offensiv zum Kauf empfohlen werden, die in Aussicht gestellten Gewinne extrem hoch sind oder Anleger unter Zeitdruck gesetzt werden. Auf der
Homepage veröffentlicht die Bafin aktuelle Warnungen. Drei Punkte, die Anleger hellhörig machen sollten:

– Empfehlungen in Börsenbriefen: Börsenbriefe sind meist nicht neutral. Die Artikel geben in der Regel die Meinung ihres Verfassers wieder. Deshalb sollte es auch nachvollziehbar sein, wie der Autor zu seiner Einschätzung gekommen ist. Ist das nicht der Fall, sollten Anleger vorsichtig sein. Dies gilt insbesondere, wenn extrem hohe Kursziele genannt werden.

– Cold Calling: Vermeintlich zufällige Anrufe, in denen Anlagetipps gegeben werden, sind eigentlich verboten. Bei solchen sogenannten Cold Calls steckt häufig Marktmanipulation dahinter. Die Telefonverkäufer preisen Aktien zum Kauf an und erzeugen so künstlich Nachfrage. Die Betrüger verkaufen ihre Aktienpakete oft mit Gewinn. Wird die Werbekampagne beendet, bricht der Kurs ein.

– Aktien-Spams: E-Mails mit renditeträchtigen Investitionsmöglichkeiten sollten besser gleich gelöscht werden. Auch hier ist der einzige Zweck, Verbraucher zum Kauf zu verleiten, damit die Absender von steigenden Kursen profitieren. Das gilt auch für Faxe mit vermeintlichen Insidertipps.

(dpa/tmn)

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