Berlin – Silvester muss es laut knallen und grell blitzen – für die meisten gehören Raketen und Böller zum Jahreswechsel dazu. Ganz ungefährlich ist das aber nicht, denn immer wieder kommt es beim Gebrauch von Feuerwerk zu Verletzungen.
Damit das Risiko überschaubar bleibt, sollten Verbraucher nur geprüfte Produkte kaufen, erklärt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Der Grund: Nicht geprüftes Feuerwerk ist meist gefährlich. Es enthält oft nicht nur Schwarzpulver, sondern ist auch mit einem viel stärker reagierenden Blitzknallsatz gefüllt. Außerdem drohen Verletzungen durch Fehlzündungen. Wichtige Fragen und Antworten:
Welche Arten von Feuerwerk gibt es?
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Feuerwerk in zwei Klassen ein: F1 und F2. Bei Artikeln der Klasse F1 handelt es sich etwa um Knallerbsen und -bonbons, Tischfeuerwerk oder Wunderkerzen. Diese Feuerwerkskörper dürfen das ganze Jahr hindurch verkauft und benutzt werden. Gekauft werden dürfen diese Artikel auch von Kindern ab 12 Jahren.
Feuerwerksartikel der Klasse F2 sind Raketen, Batterien, Römische Lichter oder Knallkörper. Diese Artikel dürfen nur befristet und nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden. Der Verkauf erfolgt in diesem Jahr laut BAM vom 28. bis 30. Dezember.
Wie erkenne ich, ob Feuerwerk geprüft wurde?
Ist auf der Verpackung eine Registriernummer und ein CE-Zeichen aufgedruckt, wurde das Produkt geprüft. In Deutschland wird Feuerwerk von der BAM geprüft. Erkennbar ist das an der Kennnummer 0589, die am Anfang jeder Registriernummer steht. Es folgt die Feuerwerkskategorie (F1 oder F2) und eine fortlaufende Nummer.
Wichtig zu wissen: Bisherige Zulassungskennzeichen haben keine Gültigkeit mehr. Sie bestanden in der Regel aus dem Kürzel der
BAM, der Produktklasse (P I oder P II) und einer vierstelligen Zahl, etwa BAM – P II – 1234. Nach Angaben der BAM war das alte Zulassungszeichen nur bis zum 3. Juli 2017 gültig.
Kann ich beliebig viel Feuerwerk zu Hause lagern?
Das hängt davon ab, wo das Feuerwerk lagern soll. Handelt es sich um einen bewohnten Raum, darf nur maximal ein Kilo Feuerwerk der Kategorien F1 und F2 gelagert werden. In einer einzeln stehenden Garage oder einem Schuppen können bis zu 15 Kilo Feuerwerkskörper privat gelagert werden.
Das
Feuerwerk sollte kühl und trocken aufbewahrt werden. Feuchtigkeit kann dazu führen, dass die Artikel unbrauchbar werden. Zu hohe Temperaturen wiederum können zur Zündung führen. Deshalb ist es tabu, im Lagerraum zu rauchen oder offenes Feuer zu verwenden.
Wann darf ich das Feuerwerk entzünden?
Die genauen Uhrzeiten regeln Städte und Gemeinden individuell. Grundsätzlich aber gilt: Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist beschränkt auf den 31. Dezember und den 1. Januar eines jeden Jahres. An anderen Tagen ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, die in der Regel bei der Gemeinde zu beantragen ist.
Fotocredits: Franziska Gabbert
(dpa/tmn)