Berlin – Bausparer können unter bestimmten Umständen eine Wohnungsbauprämie bekommen. Die Voraussetzung: Das zu versteuernde Einkommen des Bausparers darf 25 600 Euro im Jahr nicht übersteigen, erklärt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL).
Bei gemeinsam veranlagten Ehe- und Lebenspartnern liegt die Grenze entsprechend bei 51 200 Euro.
Die Höhe der Prämie beträgt 8,8 Prozent. Der maximal geförderte Sparbetrag pro Jahr beläuft sich demnach auf 512 Euro beziehungsweise 1024 Euro und die maximale Prämie auf 45,06 Euro beziehungsweise 90,11 Euro.
Wichtig zu beachten: Die Wohnungsbauprämie kann nur zwei Jahre rückwirkend beantragt werden. Das heißt: Die Frist für das Kalenderjahr 2015 läuft am 31.12.2017 ab.
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(dpa/tmn)