Mit Gewinnen gegenrechnen – Verlustbescheinigung bestellen

Berlin – Viele Anleger kennen das: Während das Depot bei der einen Bank im Plus liegt, haben sich beim Depot bei einem anderen Anbieter Verluste angesammelt.

Die gute Nachricht: Diese Verluste können über die Einkommensteuererklärung mit den Gewinnen gegengerechnet werden. Der Haken: Die Verrechnung erfolgt in der Regel nicht automatisch.

Anleger mit Depots bei unterschiedlichen Geldinstituten brauchen hierfür eine Verlustbescheinigung, erklärt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Beim Online-Banking lässt sich die Bescheinigung meist im Service-Bereich anfordern. Andernfalls kann sie in der Regel in der Filiale bestellt werden.

Beantragt werden muss die Bescheinigung möglichst schnell: Die Frist endet schon am 15. Dezember. Doch keine Panik: Verpasst der Anleger die Frist, wird der Verlust von der Bank selbst festgehalten und für eine mögliche Verrechnung in das Folgejahr vorgetragen.

Und was, wenn die Gewinne zur Verrechnung mit den Verlusten nicht ausreichen? «Die bescheinigten Verluste, die in der Einkommensteuererklärung 2017 nicht genutzt werden können, gehen nicht verloren, sondern werden auf das Jahr 2018 vorgetragen», erklärt BVL-Geschäftsführer Erich Nöll. «Erfolgt im nächsten Jahr keine Verrechnung, werden sie weiter vorgetragen, bis sie mit neuen Gewinnen verrechnet werden können.»

Fotocredits: Oliver Berg
(dpa/tmn)

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