Immobilien können in Etappen verschenkt werden

Berlin – Bei der Weitergabe von Immobilien ist das Vererben nicht immer die beste Lösung. Denn die unterschiedlichen Freibeträge bei der Erbschaftssteuer können zur Steuerfalle werden, erklärt die
Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift «Finanztest» (Ausgabe 11/2017).

Denn bei den Freibeträgen gilt: Je näher der Erbe mit dem Verstorbenen verwandt ist, desto höher ist der Betrag. Ehegatten haben einen Freibetrag von 500 000 Euro, Kinder von 400 000 Euro. Für Unverheiratete liegt der Freibetrag dagegen bei 20 000 Euro.

Um in solchen Fällen Steuern zu sparen, kann eine Schenkung helfen. Der Grund: Im Gegensatz zur Erbschaft dürfen die persönlichen Freibeträge des Beschenkten alle zehn Jahre aufs Neue ausgeschöpft werden. Und Immobilien könnten in Etappen verschenkt werden, zum Beispiel zu einem Viertel oder zur Hälfte. Im Grundbuch muss laut «Finanztest» nicht eingetragen werden, wem welcher Raum gehört.

Fotocredits: Hans-Jürgen Wiedl
(dpa/tmn)

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