Wissenswertes zum Energieausweis

Der Energieausweis soll einen schnellen Überblick darüber geben, wie energieeffizient ein Gebäude ist. Wie das im Detail aussieht, erklärt die Energieberatung der Verbraucherzentrale.

Martin Bretz, Energieexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt: Den fünfseitigen Energieausweis gibt es in zwei Formen: Als Bedarfsausweis enthält er die Kennwerte für den Energiebedarf, als Verbrauchsausweis diejenigen für den Energieverbrauch. In vielen Fällen ist jedoch nur der Bedarfsausweis zulässig.

Die Einstufung in die Effizienzklassen von A+ bis H sind nach bereits eingeführten Labels gestaltet, wie sie bei Waschmaschinen oder Kühlschränken genutzt werden. Wenn ein Gebäude entweder neu gebaut, umfassend saniert, verkauft oder neu vermietet wird, dann ist der Energieausweis verpflichtend. "Keinen Energieausweis brauchen Eigenheimbesitzer, für deren Haus die Baugenehmigung vor dem 1.10.2007 erteilt wurde, und die ihr Haus selbst bewohnen", ergänzt der Energiefachmann.
Der Ausweis wird von Fachleuten mit besonderer Qualifikation ausgestellt. Diese sind auch als Bauvorlageberechtigte bekannt. Dennoch sind die Angaben darin nicht dazu gedacht, einen unmittelbaren Rückschluss über die künftigen Heizkosten zu berechnen. Denn diese hängen stets vom individuellen Nutzerverhalten ab. In den meisten Fällen beziehen sich die Angaben im Ausweis auch auf das gesamte Haus, nicht auf eine einzelne Wohnung, gibt Bretz zu bedenken.

Weitere Informationen bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale im Netz (www.verbraucherzentrale-energieberatung.de) oder unter 0800-809802400 (kostenfrei).

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(dpa)