Mit einem Widerruf ihres Autokredits oder Leasingvertrags können Verbraucher unter bestimmten Bedingungen praktisch kostenlos Auto fahren. Dies gilt allerdings nicht für Selbstständige.
Die Grundlage ist Folgende: Kunden haben bei vielen Geschäften, Transaktionen und Vertragsabschlüssen ein Widerrufsrecht, auch bei Autokrediten. In der Regel gilt das Widerrufsrecht für 14 Tage. Allerdings beginnt diese Frist frühestens dann, wenn der Verbraucher über das Widerrufsrecht informiert wurde – und zwar in korrekter Form. Wird der Kunde nicht über sein Recht aufgeklärt oder wird es in fehlerhafter Form übermittelt, wird aus den 14 Tagen ein „ewiges Widerrufsrecht“. Und wie es aussieht, sind vielen Banken bei ihren Autokrediten Fehler unterlaufen.
Rückabwicklung von Kredit und Kaufvertrag möglich
Eine Besonderheit bei Autokrediten oder Leasinggeschäften könnte den Kunden weitere Trümpfe in die Hand geben: Wird der Kreditvertrag gleichzeitig mit dem Kaufvertrag abgeschlossen, spricht man von einem „verbundenen Geschäft“. Das bedeutet, dass mit dem Kredit gleich der ganze Kaufvertrag widerrufen werden kann. Gute Nachrichten für alle, die ihr Kfz etwa im Zuge des Abgasskandals loswerden wollen oder denen die Finanzierung über den Kopf wächst.
Bei erfolgreichem Widerruf von Autokredit und Kaufvertrag erfolgt eine Rückabwicklung beider Verträge. Der Kunde liefert sein Auto wieder ab und erhält im Gegenzug seine Anzahlung plus die geleisteten Raten zurück – abzüglich Zinsen und eventuell eines geringen Nutzungswertersatzes.
Wer seinen Autokredit nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen hat, bekommt womöglich noch mehr zurück: Denn laut der damaligen Gesetzesänderung muss ein Wertersatz nur dann geleistet werden, wenn der Verkäufer korrekt über das Widerrufsrecht belehrt hat (§ 357 Abs. 7 BGB) – was eben oft nicht erfolgte. Daher werden von der Rückerstattung seitens der Bank nur noch die (meist geringen) Zinsen abgezogen. Für Leasing-Verträge gilt im Prinzip das Gleiche.
Diese Autokredite sind betroffen
Widerrufen lassen sich Autokredite, die ab dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden – bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung. Vor allem die Hausbanken der Autohersteller sind betroffen, da ein Großteil der Neuwagen durch sie finanziert wird. Anwälte halten zumindest folgende Autobanken für betroffen:
- Banken des VW-Konzerns: Volkswagen Bank, Audi Bank, SEAT Bank, ŠKODA Bank
- BMW Bank
- FCA Bank (Fiat Bank, Jaguar Bank)
- FCE Bank (Ford Bank)
- Honda Bank
- Mercedes-Benz Bank
- MCE Bank (MKG Bank – Mitsubishi)
- RCI Banque (Nissan Bank)
- Opel Bank
- PSA Bank (PEUGEOT, CITROËN)
- Porsche Financial Services
- Renault Bank
- Toyota Kreditbank
Aber auch BANK 11 – Die Autobank, die Santander Bank, die Targobank sowie die Commerzbank stehen unter dem Verdacht, keine korrekten Widerrufsbelehrungen gegeben zu haben. Kredite bei diesen Banken werden häufig direkt vom Autohändler vermittelt, also können gegebenenfalls auch weitere Autohersteller betroffen sein.
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