Berlin – Ab dem 27. Lebensjahr bekommen Beschäftigte in der Regel einmal im Jahr ihre Renteninformation. Darin werden sie über ihre erworbenen Anwartschaften und die Höhe der künftig zu erwartenden Altersrente informiert.
Außerdem enthält die Renteninformation eine Hochrechnung der Altersrentenansprüche zum Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersgrenze.
Wichtig zu beachten: Bei den genannten Beträgen handelt es sich um Bruttowerte. Das heißt: Von dem genannten Rentenbetrag müssen noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls Steuern gezahlt werden, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin. Bei der Planung ihrer Altersvorsorgen sollten Verbraucher dies berücksichtigen.
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(dpa/tmn)