Seit August 2017 ist offiziell eine Nachschusspflicht beim CFD-Handel nicht mehr gestattet. Die Regel gilt für Kunden mit Hauptwohnsitz in Deutschland. Bereits im Dezember 2016 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein entsprechendes Gesetzesvorhaben angekündigt. Durch eine Verfügung der Finanzaufsicht im Mai 2017 war der CFD-Handel schon vorher eingeschränkt worden.
Betrag wird durch Hebel vervielfacht
CFD steht für Contracts for Difference oder Differenzkontrakte. CFDs mit Nachschusspflicht bedeuteten für den Anleger, dass er nicht nur mit seinem eingesetzten Geld handelte. Überstieg die auszugleichende Differenz den Kapitaleinsatz, musste er Geld nachschießen. Bei CFDs handelt es sich um gehebelte Finanzinstrumente. Das bedeutet, der eingesetzte Betrag wird durch die Höhe des gewählten Hebels vervielfacht. So können Händler über ein größeres Handelsvolumen bestimmen, als ihnen auf dem Konto zur Verfügung steht – und auch ein Vielfaches des Geldes verlieren.
Verbot dient dem Schutz der Privatanleger
Die Maßnahme der BaFin dient insbesondere dem Schutz der Privatanleger; diese konnten die oft weitreichenden Konsequenzen der Nachschusspflicht in der Regel nicht abschätzen.
BaFin-Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele begründete den Schritt wie folgt: „Solche Verlustrisiken können wir aus Verbraucherschutzgründen nicht akzeptieren.“ Die BaFin macht somit zum ersten Mal Gebrauch von der Möglichkeit zur Produktintervention. Nachdem vor kurzem die dreimonatige Umsetzungsfrist für das Verbot von CFD mit Nachschusspflicht abgelaufen ist, wird die BaFin weiterhin darauf achten, wie die Anbieter das Verbot umsetzen – anhand der der Geschäftsbedingungen oder der verwendeten Risikohinweise zum Beispiel. Auf dem deutschen Markt handeln zurzeit etwa 30 Anbieter mit CFDs.
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