Berlin – Keine Pflicht, aber auf jeden Fall Kür: Ein Übergabeprotokoll ist für Mieter und Vermieter gleichermaßen sinnvoll. Zweck dieses Protokolls ist es, einvernehmlich den Zustand der Wohnung zu dokumentieren, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin.
Allerdings gilt: Weder Vermieter noch Mieter sind verpflichtet, an einem gemeinsamen Protokoll mitzuwirken. Sollte beim Einzug ein
Übergabeprotokoll erstellt worden sein, kann anhand dessen beim Auszug aber leicht festgestellt werden, ob während der Mietzeit neue Schäden in der Wohnung entstanden sind. Mit dem Übergabeprotokoll beim Auszug kann hingegen Streit darüber vermieden werden, ob Schäden während der Mietzeit oder erst nach Rückgabe der Wohnung eingetreten sind.
Mieter und Vermieter sollten möglichst gemeinsam Raum für Raum durch die Wohnung gehen und eventuelle Schäden protokollieren. In dem Dokument sollten die Schäden möglichst detailliert aufgelistet werden.
Also etwa: «Im Wohnzimmer an der rechten Wand ist die Tapete schief.» Oder: «In der Küche ist die Decke nicht gestrichen.» Ergänzend lassen sich auch Fotos vom Zustand der Räume machen. Wichtig ist auch, die Zählerstände zu protokollieren.
Kann ein ausziehender Mieter nicht persönlich dabei sein, darf er zur Wohnungsübergabe auch eine Vertrauensperson schicken, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB). Wichtig hierbei: Das Übergabeprotokoll sollte nur den Zustand der Wohnung dokumentieren – nicht aber Konsequenzen festlegen, etwa wer eventuelle Schäden beseitigen muss.
Fotocredits: Kai Remmers
(dpa/tmn)