Kommt für Eltern bald Recht auf befristete Teilzeitarbeit?

Kommt für Eltern bald Recht auf befristete Teilzeitarbeit?

Das Recht auf Teilzeitarbeit gibt es schon lange. Nicht gesetzlich geregelt hingegen ist die anschließende Rückkehr in die Vollzeit. Geht es nach der EU-Kommission und Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, könnte ein entsprechendes Gesetz jedoch bald kommen.

Eltern könnten so einen Anspruch auf befristete Vollzeit erhalten, bis die Kinder 12 Jahre alt sind. Das geht unter anderem aus einem Gesetzesvorschlag von Marianne Thyssen hervor, wie „Zeit Online“ unter Berufung auf „Die Welt“ berichtet. Thyssen ist EU-Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikation und Arbeitskräftemobilität.

EU-weite Sozialrechte in puncto Arbeit

Die Klausel soll eine Säule im Aufbau von übergreifenden europäischen Sozialrechten sein. In dem Gesetzesvorschlag heißt es: „Falls die flexiblen Arbeitsvereinbarungen zeitlich begrenzt sind, soll der Arbeitnehmer am Ende des vereinbarten Zeitraums das Recht haben, zu seinen ursprünglichen Arbeitsbedingungen zurückzukehren.“

Der EU-Gesetzesvorschlag ist nicht die einzige Initiative in Richtung befristete Teilzeitarbeit. So hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles Anfang 2017 einen Referentenentwurf im Deutschen Bundestag vorgelegt. Dieser sieht vor, dass es Arbeitgebern jederzeit möglich sein soll, in ihre ursprüngliche Arbeitszeit zurückzukehren. Der Vorschlag befindet sich jedoch noch immer in der Abstimmung. Die CDU blockiere die Initiative, berichtet unter anderem das Handelsblatt.

Recht auf Teilzeitarbeit besteht ohnehin schon

Mit dem deutschen sowie dem EU-Gesetzesvorschlag würde das Recht auf Teilzeitarbeit ergänzt, das ohnehin in Deutschland besteht. Bisher regelt es jedoch nur das Recht auf unbegrenzte Teilzeit. Es gilt für Unternehmen ab 15 Mitarbeitern. Arbeitnehmer können jedoch nur dann Gebrauch davon machen, wenn sie bereits mehr als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt gewesen sind. Die Teilzeit muss drei Monate vorher beantragt werden. Bei Eltern verkürzt sich diese Frist auf sieben Wochen. Wer mehr erfahren möchte, findet bei spezialisierten Arbeitsrechtsanwälten wie Kitzmann & Partner GbR die richtigen Ansprechpartner.

Ein Antrag auf Teilzeitarbeit kann außerhalb der Elternzeit nur alle zwei Jahre gestellt werden. Während der Elternzeit haben Arbeitnehmer das Recht, ihren Anspruch zwei Mal geltend zu machen: Die Teilzeit muss dabei zwischen 15 und 30 Wochenstunden betragen und mindestens zwei Monate andauern.

Antrag auf Teilzeit detailliert ausformulieren

Arbeitnehmer sollten ihr Anliegen, in Teilzeit arbeiten zu wollen, so konkret wie möglich formulieren. Dazu gehört auch die Vorstellung darüber, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten man zukünftig arbeiten möchte. Der Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit muss schriftlich erfolgen, außerhalb der Elternzeit reicht auch eine mündliche Absprache mit dem Chef.

Für eine Ablehnung muss der Chef gute betriebliche Gründe vorbringen. Im Falle der Elternzeit müssen diese sogar dringenden betrieblichen Gründe sein. Begründet sind solche Einwände in der Regel dann, wenn die Teilzeit den Betriebsablauf erheblich stören oder unverhältnismäßige Kosten verursachen würde.


Bild: Thinkstock, 482761359, iStock, Ridofranz

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