Düsseldorf – Wer Geld anlegt, will möglichst viel Rendite erwirtschaften. Wertvolle Tipps hierfür erhoffen sich viele von einem Finanzberater. Bei der Suche muss die Wahl nicht unbedingt auf den Kundenbetreuer in der Hausbank fallen.
Es kann auch ein unabhängiger Finanzberater sein, der für seine Tätigkeit vom Kunden ein Honorar bekommt. Bei der Suche sollten Anleger auf die Bezeichnungen «Honorar-Anlageberater» und «Honorar-Finanzanlageberater» achten. Der Begriff ist geschützt – im Gegensatz zu Namen wie «Finanzberater» oder «Vermögensberater».
Um Anleger besser vor falschen Beratungen zu schützen, hat der Staat nach der Finanzkrise im Jahr 2008 das Wertpapierhandelsgesetz verschärft. Berater stehen nun in der Pflicht, das Kundengespräch bis ins Detail zu dokumentieren. Das
Gesprächsprotokoll muss er dem Anleger vor dem Abschluss eines Geschäftes aushändigen. Trotz der gesetzlichen Vorgaben sind Falschberatungen nicht ausgeschlossen.
Honorar-Anlageberater und Honorar-Finanzanlageberater dürfen keine Provisionen annehmen. Sie müssen außerdem einen Nachweis über ihre Kenntnisse vorlegen können. «Anleger sollten sich genau darüber informieren, über welche Qualifikationen der Berater verfügt», rät Elgin Gorissen-van Hoek. Sie ist Vorsitzende des
Bundesverbandes Finanzplaner. So sollte der Berater eine Ausbildung oder ein Studium im Wirtschafts- oder Finanzbereich vorweisen können.
Schon bei der ersten Kontaktaufnahme sollten Anleger auf Nummer sicher gehen und fragen, ob der Berater gegen Provision oder auf Honorar arbeitet. Gibt er den Status Honorar-Finanzanlageberater an, dann kann dies über eine
Webseite der Industrie- und Handelskammer überprüft werden. Darauf weist Dieter Rauch von der VDH GmbH Verbund
Deutscher Honorarberater hin. Außerdem sollten sie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung haben – die Schäden, die aus der Fehlberatung resultieren können, gegebenenfalls reguliert werden.
Vor dem ersten Treffen sollten sich Anleger gut vorbereiten. Dabei kann eine
Checkliste helfen, die etwa auf der Webseite der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zu finden ist. Auf der Liste kreuzt der Anleger an, welche Finanzprodukte er bereits kennt – das sind etwa Sparbücher, Aktienfonds oder geschlossene Immobilienfonds. Auch kann er vermerken, mit welchen Produkten er schlechte Erfahrungen gemacht hat und er daher an ihnen kein Interesse mehr hat. Dann gibt der Kunde an, welchen Betrag er mit welchem Ziel und über welchem Zeitraum anlegen möchte.
Die ausgefüllte Checkliste hilft dem Anleger dann im Beratungsgespräch. «Beim Gespräch sollten Sparer darauf achten, dass es um ihre Ziele, nicht um Produkte geht», betont Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale NRW. Der Berater sollte mehrere Anlagemöglichkeiten aufzeigen, die Kosten detailliert erläutern. Thema muss auch die Risikobereitschaft des Anlegers sein. Auch über die steuerlichen Auswirkungen der Kapitaleinkünfte klärt der Berater auf, er erbringt jedoch keine umfassende Steuerberatung. «Unseriös ist es, wenn der Kunde unter Zeitdruck gesetzt wird», so Scherfling. Dem Kunden sollten Informationen zu den angebotenen Finanzprodukten mitgegeben werden, damit er sie in Ruhe zu Hause lesen kann.
Wer eine Zweitmeinung einholen möchte, kann sich zum Beispiel an eine Verbraucherzentrale oder an einen vereidigten Sachverständigen wenden. Wichtig ist auch, mehrere Angebote miteinander zu vergleichen. «Kommen Berater und Anleger überein, dann sollte in jedem Fall ein Vertrag abgeschlossen werden», rät Gorissen-van Hoek. Anleger sollten darauf achten, dass er allgemeinverständlich – und nicht im Juristendeutsch – abgefasst ist. Der Vertrag kann binnen zwei Wochen widerrufen werden, falls beim Anleger nach Unterzeichnung Zweifel aufkommen.
Die Honorar-Höhe eines Finanzberaters ist regional unterschiedlich. «Auf dem Land werden andere Entgelte gefordert als in einer Stadt wie etwa München», sagt Rauch. Die unterste Grenze liegt im Schnitt bei 150 Euro pro Beratungsstunde, oft werden aber auch zwischen 250 und 300 Euro genommen. Nach oben sind keine Grenzen gesetzt. Die Finanzberater haften persönlich mit 1,5 Millionen Euro für die Beratung. Auch Verbraucherzentralen beraten Anleger – bei der Verbraucherzentrale NRW etwa kostet eine subventionierte 90-minütige Beratung 170 Euro. Das ist aus Sicht von Experten gut investiertes Geld – je höher das Vermögen eines Anlegers ist, desto eher lohnt es sich für ihn, den Rat eines Finanzberaters einzuholen.
Fotocredits: Monique Wüstenhagen,Elgin Gorissen-van Hoek,Dieter Rauch
(dpa/tmn)