Berlin – Vor allem Freiberufler oder Selbstständige sorgen mit der Rürup-Rente für das Alter vor. Doch der Garantiezins für neu abgeschlossene Rentenversicherungen ist in den vergangenen Jahren immer weiter gesunken – seit Januar 2017 liegt er nur noch bei 0,9 Prozent.
Dennoch kann die private Vorsorge interessant sein. «Sie ist eine Alternative für alle, die keinen staatlich geförderten Riester-Vertrag oder keine Betriebsrente abschließen können», erklärt Theo Pischke von der
Stiftung Warentest. Darüber hinaus kann sie sich für Arbeitnehmer und Beamte lohnen. «Wer regelmäßig viel verdient und hohe Steuern zahlen muss, kann von dem Steuervorteil sofort profitieren», sagt Pischke. «Und zwar viel stärker als Durchschnitts- oder Gering-Verdiener.»
Warum, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler: «Versicherte können die eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben in ihrer Steuererklärung geltend machen.» Für das Jahr 2017 gilt ein Höchstbetrag von 23 362 Euro. Maximal können 84 Prozent abgesetzt werden. Das heißt konkret: «Alleinstehende können bis zu 19 625 Euro und Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner bis zu 39 250 Euro steuerlich geltend machen», sagt Klocke. Dieser Prozentsatz steigt in den kommenden Jahren und liegt ab 2025 bei 100 Prozent.
Laut
Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt es in Deutschland rund zwei Millionen Rürup-Verträge. Versicherte haben drei Optionen – sie können sie als fondsgebundene Versicherung (Fondspolice), als Fondssparplan und als klassische Rentenversicherung abschließen. «Wer seine Rente sicher planen will, sollte die klassische Form wählen», rät Pischke. «Die Mindestrente steht hier zu Vertragsbeginn fest», erklärt er. Durch Überschüsse, die die Versicherer erwirtschaften und an ihre Kunden weitergeben, kann die Rente noch weiter steigen. «Doch das ist in der derzeitigen Niedrigzinsphase keinesfalls mehr selbstverständlich», sagt Pischke.
Trotz der sofortigen Steuervorteile sollten Rürup-Sparer wissen, dass sie ihre Rente nachgelagert versteuern müssen. «Für Personen, die beispielsweise 2017 in Rente gehen, liegt der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente bei 74 Prozent. Dieser wird bei ihnen festgeschrieben. Für neu hinzukommende Rentner steigt der Anteil in den kommenden Jahren an», sagt Klocke. Für Personen mit Rentenbeginn im Jahr 2040 liegt er bei 100 Prozent. «Sie müssen dann also ihre Rürup-Rente ab der ersten Zahlung voll versteuern», erklärt Klocke.
Wer eine Rürup-Rente abschließen will, sollte die Tragweite der Entscheidung kennen: Versicherte können den Vertrag nicht einfach kündigen. «Denn das bewirkt nur eine Beitragsfreistellung», erklärt Hentschel. «Das eingezahlte Kapital behält der Vertragspartner meist so lange, bis er dem Kunden eine monatliche Rente auszahlen kann.» Anders als bei der Riester-Rente sind Kapital- oder Teilauszahlungen hier nicht möglich. Versicherte können keinen Rückkaufwert verlangen.
Dafür erhalten Versicherte die Rürup-Rente ab dem Renteneintritt ein Leben lang. «Ob sie die eingezahlten Beiträge am Ende vollständig wieder rausbekommen, hängt von der Höhe der garantierten Rente und der eigenen Lebenserwartung ab», sagt Pischke. «Bei einer Rentendauer von unter 20 Jahren lohnt sich die Rürup-Rente in der Regel nicht», gibt er zu bedenken. Wer seine Lebenserwartung also nicht so hoch einschätzt, sollte besser flexibler für das Alter sparen.
Wer nach Angeboten sucht, sollte auf die Effektivkosten achten: «Je geringer sie sind, desto mehr kann in den Spartopf fließen, und umso höher ist letztlich die Rente», erklärt Pischke. Eine Untersuchung der Stiftung Warentest zeigt große Unterschiede: Die garantierte Mindestrente für einen 40-jährigen Modellkunden lag je nach Anbieter zwischen 559 Euro und 647 Euro pro Monat. Voraussetzung: Der Versicherte zahlt 27 Jahre lang einen Beitrag von 6000 Euro pro Jahr ein. Nur 3 von 18 getesteten Angeboten erhielten eine gute Bewertung («Finanztest», Ausgabe 12/2016).
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(dpa/tmn)