Bei privater Krankenversicherung ist Tarifwechsel möglich

Hamburg – Einige private Krankenversicherungen erhöhen derzeit ihre Beiträge. Wer privat krankenversichert ist, hat das Recht, den Tarif innerhalb einer Versicherungsgesellschaft zu wechseln.

Wählt der Versicherte einen neuen Tarif, der keinen höheren Versicherungsschutz bietet, bleiben ihm Altersrückstellungen erhalten. Darauf macht die Verbraucherzentrale Hamburg aufmerksam. Auch eine erneute Prüfung des Gesundheitszustandes sei dann unnötig.

Der
Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat 2016 Leitlinien für einen Wechsel formuliert. Die Verbraucherschützer kritisieren, dass der Wechsel in der Praxis aber nicht immer ohne Probleme funktioniert. Dabei stützen sie sich auf Verbraucher-Beschwerden im Frühwarnnetzwerk des Projektes Marktwächter Finanzen, das den Versicherungsmarkt beobachtet.

Um die genauen Schwierigkeiten zu ermitteln, sammeln die Verbraucherschützer derzeit weitere Hinweise. Betroffene können ihren Fall per E-Mail an fmw@vzhh.de oder per Post schildern. Die Adresse lautet: Verbraucherzentrale Hamburg, Marktwächter Finanzen, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg.

Fotocredits: Jan Woitas
(dpa/tmn)

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