Berlin – Ein Händler muss nicht jede Euro-Note annehmen. Zwar sind Banknoten gesetzliche Zahlungsmittel, erklärt der Bundesverband deutscher Banken in Berlin. Allerdings muss der verwendete Geldschein in einem angemessenen Verhältnis zum Preis der gekauften Ware oder Dienstleistung stehen.
Ein Beispiel: Will ein Käufer eine Packung Kaugummi mit einem 100-Euro-Schein bezahlen, muss der Händler die Banknote nicht annehmen, wenn er glaubhaft versichern kann, dass er zu wenig Wechselgeld in der Kasse hat.
Für Münzen gibt es in Deutschland sogar eine gesetzliche Obergrenze: Niemand ist nach Angaben des Bankenverbandes verpflichtet, mehr als 50 Münzen auf einmal anzunehmen. Das gilt für Geschäfte, Gaststätten, Hotels, Behörden und Tankstellen ebenso wie für Privatpersonen. Größere Mengen Kleingeld können in beliebiger Stückzahl kostenfrei bei den
Filialen der Deutschen Bundesbank in Banknoten eingetauscht werden. Eine Übersicht mit Adressen und Öffnungszeiten gibt es auf der Internetseite der
Bundesbank.
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(dpa/tmn)